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   OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20   

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https://dejure.org/2021,38408
OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20 (https://dejure.org/2021,38408)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.07.2021 - 60 L U 1/20 (https://dejure.org/2021,38408)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 60 L U 1/20 (https://dejure.org/2021,38408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Für die Fälligkeit von Pachtzinsen ist es unerheblich, dass der Verpächter der Pächterin zum Zeitpunkt der Kündigung entgegen § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG noch keine Rechnung ausgestellt hat. Der Pächterin steht aber vor der Rechnungserteilung ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) ...

  • rechtsportal.de

    Herausgabe von Pachtflächen nach fristloser Kündigung eines Pachtvertrages; Fälligkeit von Pachtzinsen; Voraussetzungen eines Zurückbehaltungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fälligkeit von Pachtzinsen - Rechnungserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16

    Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
    Die ordnungsmäßige Bewirtschaftung bestimmt sich nach dem Pachtvertrag und dem die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblich bestimmenden Subventionsrecht (BGH NJW-RR 2017, 1046; NJW-RR 2001, 272 (273)).

    Die Pflicht des Pächters, die Pachtsache während der gesamten Pachtzeit ordnungsmäßig zu bewirtschaften, dient dazu, den Zustand der Pachtsache, in dem sie nach Ende des Landpachtverhältnisses zurückzugeben ist, nachhaltig zu sichern, § 596 Abs. 1 BGB (BGH NJW-RR 2017, 1046; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, a. a. O., § 585 Rn. 79 aE).

  • OLG Stuttgart, 17.02.2014 - 101 U 6/13

    Landpachtvertrag: Voraussetzung für eine fristlose Kündigung wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
    Der Gesetzgeber hat bereits durch die Bezugnahme auf § 543 Abs. 2 Nr. 3 a und b in § 594e Abs. 1 S. 2 BGB in Verbindung mit der dort bestimmten Abweichung, ausdrücklich klargestellt, dass der über einen Zeitraum von länger als drei Monate andauernde Verzug mit einer Jahrespacht ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Februar 2014 - 101 U 6/13 - juris, eingereicht als Anlage K9, Bl. 101 ff.).
  • BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20

    Leistung von umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer auf Grundlage eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
    Haben die Vertragsparteien vertraglich vereinbart, dass die Pacht zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ist dem Pächter bekannt, dass der Verpächter zur Umsatzsteuer optiert, weil sich dies aus einer derartigen Vereinbarung ergibt (BGH, Urteil vom 30. September 2020 - XII ZR 6/20 - juris Rn. 18).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
    Die Rechnungslegung ist nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung (BGHZ 79, 176 - juris Rn. 13; Kerwer in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 271 Rn. 22; Artz in: Erman, BGB, 16. Aufl., § 271 Rn. 4; Krüger, MüKo, BGB, 8. Aufl., § 271 Rn. 19).
  • BGH, 21.04.2015 - II ZR 255/13

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
    Geht nach dem Ausscheiden eines an der Schlussverhandlung und Urteilsfällung beteiligten Richters - wie hier - vor der Verkündung des Urteils ein noch nicht nachgelassener Schriftsatz ein, ist die Entscheidung über die Wiedereröffnung einer mündlichen Verhandlung in analoger Anwendung von § 320 Abs. 4 Sätze 2 und 3 ZPO von den im Spruchkörper verbliebenen Richtern zu treffen (BGH NJW-RR 2015, 893 = juris Rn. 13).
  • BGH, 17.03.2005 - III ZR 342/04

    Streitwert einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
    Die streitige Zeit beginnt nach vorausgegangener Kündigung mit Klageerhebung (BGH NZM 2005, 435) und endet mit dem Tag, an dem der Vertrag unbestritten ablaufen würde, bei Verträgen auf festbestimmte Zeit nach deren Ablauf (BGH NZM 2004, 460).
  • OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
    Der Schuldner wird dadurch nicht unzumutbar belastet; er ist regelmäßig ausreichend dadurch geschützt, dass er vor der Rechnungserteilung ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) hat und einen eventuellen Verzögerungsschaden unter dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs ersetzt verlangen kann (OLG München NJW 1988, 270 (271); Kerwer, a. a. O.; Krüger, a. a. O.).
  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99

    Ansprüche des Pächters bei Übergang des weinbaulichen Wiederbepflanzungsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
    Die ordnungsmäßige Bewirtschaftung bestimmt sich nach dem Pachtvertrag und dem die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblich bestimmenden Subventionsrecht (BGH NJW-RR 2017, 1046; NJW-RR 2001, 272 (273)).
  • BGH, 14.04.2004 - XII ZB 224/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei ungewisser Dauer eines streitigen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
    Die streitige Zeit beginnt nach vorausgegangener Kündigung mit Klageerhebung (BGH NZM 2005, 435) und endet mit dem Tag, an dem der Vertrag unbestritten ablaufen würde, bei Verträgen auf festbestimmte Zeit nach deren Ablauf (BGH NZM 2004, 460).
  • BGH, 04.12.1992 - LwZR 10/91

    Erhaltungspflicht des Verpächters bei Zusammenbruch eines Teichablaufs

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
    In den Verantwortungsbereich des Pächters fallen dabei solche Maßnahmen, die als Folge des üblichen Gebrauchs des Pachtgegenstandes nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von Zeit zu Zeit regelmäßig in kürzeren oder längeren Abständen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung seiner Gebrauchsfähigkeit erforderlich werden (BGH NJW-RR 1993, 521; Faßbender/Hötzel/ Lukanow, a. a. O., § 586 Rn. 46).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZR 6/17

    Wert der Beschwer einer Räumungs- und Herausgabeklage: Bestimmung der streitigen

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